Bei allen aktuell mit Erdgas versorgten Gebäuden in Berlin sind die Verbrauchsdaten der Kunden die Grundlage für die Ausstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises. Eigentümer ersparen sich hierdurch die zeitaufwendige Recherche der Abrechnungsdaten aller Mieter
– besonders bei Gebäuden mit Gasetagenheizungen.
Sofern Sie nur Verbrauchsdaten für die Erstellung von verbrauchsorientierten Energieausweisen benötigen, stellt Ihnen die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg diese für das gesamte Gebäude auf
Antrag gern zur Verfügung.
Bei neu errichteten Gebäuden und für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01.11.1977 ein Bauantrag gestellt wurde und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11.08.1977 entsprechen, sowie bei neu errichteten Gebäuden ist der bedarfsbasierte Energieausweis vorgeschrieben.