Auskunft über energetische Qualität.

Beratung Energieausweis

Energieausweis beantragen

Die GASAG unterstützt Immobilienbesitzer schnell und unkompliziert bei der Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen für Wohngebäude gemäß EnEV 2014.

Wenn Sie als Eigentümer Gebäude vermieten, verkaufen oder verpachten, müssen Sie dem potenziellen Interessenten den Energieausweis vorlegen. Verbrauchern fällt so ein Vergleich von Gebäuden leichter.

So einfach gelangen Sie zum verbrauchsorientierten Energieausweis:

  • Formular online ausfüllen und absenden.
    Ihr Energieberater erstellt einen Energieausweis. Sie erhalten eine Rechnung von der GASAG über 62 Euro.
  • Sobald die Rechnung beglichen ist, wird Ihnen der Energieausweis per Post zugesandt.
Hausverwaltungen und Unternehmen der Wohnungswirtschaft stellt die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg die erforderlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre auf Antrag bereit.

Was beinhaltet der Ausweis?

  • Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energiebilanz
  • Zustandsbewertung von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Den rechtlichen Rahmen für die Erstellung von Energiepässen bildet die Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese sieht die Ausstellung von Energieausweisen für ein gesamtes Gebäude vor.

Dabei hat der Gesetzgeber zwei Varianten des Energieausweises vorgesehen:

  • Bedarfsbasierter Energieausweis
  • Verbrauchsbasierter Energieausweis
Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis.

Verbrauchsanalyse

Bei allen aktuell mit Erdgas versorgten Gebäuden in Berlin sind die Verbrauchsdaten der Kunden die Grundlage für die Ausstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises. Eigentümer ersparen sich hierdurch die zeitaufwendige Recherche der Abrechnungsdaten aller Mieter besonders bei Gebäuden mit Gasetagenheizungen.

Sofern Sie nur Verbrauchsdaten für die Erstellung von verbrauchsorientierten Energieausweisen benötigen, stellt Ihnen die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg diese für das gesamte Gebäude auf Antrag gern zur Verfügung.

Bei neu errichteten Gebäuden und für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01.11.1977 ein Bauantrag gestellt wurde und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11.08.1977 entsprechen, sowie bei neu errichteten Gebäuden ist der bedarfsbasierte Energieausweis vorgeschrieben.
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Tel: 030 7872-1130

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