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Hilfe zu Ihrer GASAG Rechnung

Der Onlineservice MEINE GASAG - Ihr 24-Stunden Kundenservice

Mit dem Onlineservice MEINE GASAG stehen Ihnen alle Informationen rund um Ihren Vertrag jederzeit und überall zur Verfügung. Hier können Sie auf Ihre Kundendaten zugreifen, Zählerstände bequem online erfassen, Rechnungen einsehen und Ihren Abschlag an den jeweiligen Verbrauch anpassen.

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Fragen und Antworten zu Ihrer GASAG Rechnung

Es fallen eine Servicegebühr von 10 Euro sowie Zinsen ab dem ersten Tag nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages an. Diese Beträge werden mit der ersten Rate fällig. Die Servicegebühr entfällt, wenn Sie eine Ratenzahlung über unseren Onlineservice abschließen.

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Es ist möglich mit Ihnen einen Ratenplan zu vereinbaren. Haben Sie eine hohe Nachzahlung oder Forderung erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gern über das Kontaktformular (Thema: Rechnung – Ratenzahlung vereinbaren) Ratenzahlungsvereinbaren | GASAG.

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Bei laufendem Gas- oder Stromverbrauch muss der zu zahlende Rechnungsbetrag spätestens bis zur Erstellung der nächsten Rechnung bezahlt sein (Max. 11 Raten nicht über die nächste Rechnung hinaus). Offene Beträge aus Schlussrechnungen sind maximal bis zu 18 Raten möglich. Auf monatliche Abschlagszahlungen ist keine Ratenzahlung möglich.

Die Höhe der Mindestrate beträgt 25,00 Euro.

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Im Onlineservice MEINE GASAG stehen Ihnen Ihre letzten Rechnungen als PDF-Dokument zur Verfügung. Wählen Sie einfach die Rechnung aus, die Sie herunterladen möchten.
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Informationen zur Umrechnung erhalten Sie in unserer  interaktiven Rechnung.

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Ihre Jahresrechnung setzt sich im wesentlichen aus drei Teilen zusammen.

  • Im ersten Teil finden Sie alle Vertragsrelevanten Angaben und einer Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift.
  • Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet.
  • Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.

Sollten Sie noch Fragen zur Thematik Rechnung haben, besuchen Sie unsere interaktive Rechnungserläuterung.

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Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netz (Gas)- oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt.

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Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen was in Ihrer Rechnung eventuell nicht stimmt oder angepasst werden soll. Bei Korrekturen von Zählerständen oder Daten hilft uns z.B. ein Wohnungsübergabeprotokoll oder ein Foto des Gas- oder Stromzählers.

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Sie müssen ihren Zählerstand nicht ablesen. Wenn Sie es wünschen, können sie uns ihren aktuellen Zählerstand selbstverständlich gerne mitteilen. 
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Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Kontaktformular unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der abweichenden Adresse mit.

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In unserer interaktiven Rechnung finden Sie detaillierte Erklärungen für jeden Bereich in Ihrer Rechnung.
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Etwas stimmt mit Ihrer Rechnung nicht? Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und teilen uns mit, was wir für Sie tun können.
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Sie möchten wissen, ob der monatlich angesetzte Abschlag für Ihren Verbrauch passend berechnet wurde? Im Onlineservice MEINE GASAG können Sie jederzeit Ihren abgelesenen Zählerstand für eine Abschlagsüberprüfung mitteilen.

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Nein. Wir grenzen den Zeitraum zu einer Preisanpassung automatisch mit einem rechnerisch ermittelten Zählerstand ab. Gerne nehmen wir einen von Ihnen abgelesenen Zählerstand zu diesem Zeitpunkt über das Kontaktformular entgegen.

Für eine Zwischenrechnung muss eine Gebühr in Höhe von 12€ entrichtet werden.

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Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser ist bei Lieferungen von Strom, Gas und Wärme als der Zeitpunkt definiert, für den der Zählerstand zur (Jahres-)Abrechnung ermittelt wurde. Sollte der Ablesezeitpunkt des Zählers in die Zeit zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 gefallen sein, berechnet GASAG für den gesamten Abrechnungszeitraum 16% Mehrwertsteuer . Fällt der Ablesezeitpunkt in die Zeit nach dem 01.01.2021, legen wir für Energielieferungen, die im Lieferzeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 erfolgt sind, – soweit gesetzlich zulässig – nur die gesenkte Mehrwertsteuer zugrunde.
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Sie erhalten Ihre Jahresrechnung zu einem festgesetzten Abrechnungstermin. Dieser wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Zur Jahresabrechnung wird Ihr Zählerstand vom Netzbetreiber abgelesen, damit Ihre Rechnung erstellt werden kann.
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Liegt uns zum Stichtag kein abgelesener Zählerstand vor wird dieser von Ihren zuständigen Netz- (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) rechnerisch ermittelt. Diese Berechnung ergibt sich aus der Methode der Verbrauchsschätzung, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken (z.B. Metering-Code VDE-AR-N 4400, DVGW-Norm G685) erfolgt.

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Zur Berechnung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) wird der abgelesene Verbrauch in Kubikmetern (m3) mit dem Brennwert und der Zustandszahl multipliziert: 

m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh. 
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Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netz (Gas)- oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt.

Für die Rechnungsstellung wird der Zählerstand zu dem Abrechnungsdatum benötigt, der bei Ihnen zugrunde liegt. nutzen Sie dafür gern unser Kontaktformular.

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